Die aktuelle Covid-19-Verordnung zwingt uns als Verein dazu, auf unserer Anlage alle Regelungen und Maßnahmen strengstens einzuhalten, zu kontrollieren und ggf. Personen, die die GGG-Konformität nicht erfüllen, vom Platz bzw. der Anlage zu verweisen. Das gilt sowohl für Mitglieder, als auch für Nicht-Mitglieder.
Bitte lest euch alle Maßnahmen genau durch und halten wir uns gemeinsam daran! Wir möchten keine Verstöße und dadurch eine mögliche Sperre des Platzes riskieren!
Einzuhalten sind zusammengefasst folgende Maßnahmen:
- Pflicht zum Contact Tracing ALLER Personen - auch Kinder! (Spieler sowie Zuseher - eine Liste zur Erfassung der Personen, die die Anlage betreten, liegt am Holztisch auf).
- Betreten der Anlage nur mit gültigem GGG-Nachweis (getestet, geimpft, genesen; ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren) - Vor-Ort-Tests sind im Ausnahmefall möglich (kostenpflichtig)! Genaue Informationen zu den Gültigkeiten von GGG gibt's im PDF auf Seite 2 (Präambel - hellblau markierter Bereich, Punkte 1-9).
- Jede Person, die die Anlage betritt, ist selbst für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich (GGG-Konformität, Eintragen in die Contact-Tracing Liste, Maskenpflicht, etc.). Da auf der Anlage kein fix angestelltes Personal vor Ort ist, rückt die Eigenverantwortung hier besonders in den Vordergrund und ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir unseren Sport auch weiterhin ausüben können.
- Beachtung der Mindestabstandsregelung und Maskenpflicht außerhalb des Platzes: 1 Meter (gilt u. a. für Zuschauer)
- Benutzung der Gastronomie im Rahmen der aktuellen Verordnung der Bundesregierung (fix zugewiesene Sitzplätze, Maskenpflicht überall ausgenommen am Tisch/Sitzplatz, Maskenpflicht auch für Personal)
- Benutzung der sportlichen Anlagen und aller dazugehörigen Einrichtungen bis max. 24 Uhr
- Bei den Meisterschaftsspielen sind Zuschauer generell erlaubt, jedoch haben diese selbst auf den Mindestabstand und die Maskenpflicht zu achten und werden bei Nicht-Beachtung vom Platz verwiesen!
- Jede sich auf der Anlage befindliche Person muss bei einer möglichen behördlichen Kontrolle einen gültigen Nachweis vorweisen können, dass er/sie sich am Gelände aufhalten darf!
Wir bitten alle um Einhaltung der Regelungen! Nur so ist bald eine Rückkehr zur Normalität möglich!
Details siehe flyer_corona-verhaltensregeln_hq.pdf